Keine bezahlten Rauchpausen!

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Kein Recht auf bezahlte Rauchpausen.
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Kein Recht auf bezahlte Rauchpausen.

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Wenn die Farbe der Kundin einwirkt, mal schnell vor die Salontür und eine rauchen! Wer einen kulanten Chef hat, herzlichen Glückwunsch! Aber ein Recht auf die Glimmstängel während der Arbeitszeit haben auch Friseure nicht. Selbst wenn der Chef es bisher toleriert hat, eine in der Rechtssprache „betriebliche Übung“ liegt hier trotzdem nicht vor.

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Kein Recht auf bezahlte Rauchpausen! So jedenfalls hat es nun das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschieden. Hintergrund war die Klage eines Mitarbeiters (nicht Friseurbranche), der sich täglich seine Zigarettenpäuschen gönnte, die der Chef auch lange Zeit toleriert hatte, ohne sie zeitlich zu erfassen. Irgendwann wurde es dem Chef aber wohl zu viel des blauen Dunstes während der Arbeitszeit, sodass er ab Dezember 2012 eine Betriebsvereinbarung erließ, die vorsieht, dass Arbeit nehmende Raucher ihre Pausen während der Arbeitszeit ausstempeln müssen. Der Arbeitgeber kürzte daraufhin den Lohn des Mitarbeiters, indem er die Raucherpausen in Abzug brachte. Eine Maßnahme, welcher der Mitarbeiter widersprach mit der Begründung, es handele sich um eine „betriebliche Übung“. Das Gericht gab jedoch dem Chef recht und sah hier keine betriebliche Übung, auf der ein vertraglicher Anspruch hätte entstanden sein können. Zudem gelte hier der Grundsatz, dass der Arbeitgeber nur für geleistete Arbeit Lohn zahlen müsse. Für vom Arbeitnehmer selbst verursachte Arbeitsunterbrechungen gebe es keine Vergütung. (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 21. Juli 2015, Az: 7 Sa 131/15)