Friseure für Gerechtigkeit – Initiative fordert Entschädigungen! Mitmachen erwünscht!

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Nur gemeinsam lassen sich Berge versetzen!
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Nur gemeinsam lassen sich Berge versetzen!

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Bernhard Ries, Friseurunternehmer aus München, hat auf Facebook die „Initiative Friseure für Gerechtigkeit“ gestartet, die mit über 1000 Mitgliedern innerhalb weniger Wochen jetzt so richtig Fahrt aufnimmt. Es geht im Wesentlichen darum, einen Musterprozess gegen die Bundesrepublik Deutschland anzustreben, um vom Bundesverfassungsgericht die Entschädigungspflicht des Staates feststellen zu lassen, die im Zuge
der Betriebsschließungen im Lockdown entstanden ist. Warum die Chancen auf Erfolg dabei gut sind und in welchem Maße hier die Solidarität aller Friseure gefragt ist, haben wir den Initiator Bernhard Ries gefragt.

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Herr Ries, welchen Hintergrund hat die „Initiative Friseure für Gerechtigkeit? Bernhard Ries: Durch die Corona bedingte Schließung unserer Geschäfte wurde uns – wie auch vielen anderen Branchen – in extremem Maße die Existenzgrundlage entzogen. Gleichzeitig wurden uns Unternehmern die Lasten der Infektionseindämmung aufgebürdet. Diese von der Politik beschlossenen Maßnahmen haben wir mitgetragen unter der Voraussetzung, dass wir dafür auch angemessen entschädigt werden. Dies ist de facto jedoch nicht geschehen, denn hunderttausende von Angestellten mussten mit einem Kurzarbeitergeld, das 60% bzw. 67% des normalen Nettolohnes beträgt, auskommen. Die vollmundig versprochenen, unbürokratischen Überbrückungshilfen kamen für viele Betriebe viel zu spät und ersetzen nicht im Ansatz den entstandenen Schaden. Bei fast allen Betrieben ist seitens der Politik keine Hilfe für die Einzelunternehmer angedacht worden.

Grundsätzlich ist das alles möglich, allerdings ist dies eine unfaire Belastung eines Teiles unserer Gesellschaft und stellt somit ein Sonderopfer zugunsten der Allgemeinheit dar. Daraus entsteht uns eigentlich ein Rechtsanspruch auf Entschädigung, der in den veralteten Gesetzen nicht entsprechend niedergeschrieben ist.

Worauf stützen Sie diesen Rechtsanspruch auf Entschädigung? B.R.: Der Lockdown in dieser Länge ist, ohne adäquate Entschädigung, ein schwerer Eingriff in die Gewerbefreiheit und stellt sogar einen enteignungsgleichen Eingriff in das Eigentum dar. Unser Ziel ist es, einen Musterprozess gegen die Bundesrepublik Deutschland zu führen und vom Bundesverfassungsgericht die Entschädigungspflicht des Staates feststellen zu lassen. Hierfür müssen zunächst sämtliche Instanzen vor den Verwaltungsgerichten durchlaufen sein. Das kostet viel Geld. Keiner von uns Friseurunternehmern kann dieses Risiko allein auf sich nehmen. Deshalb haben wir diese Gruppe gegründet.

Gemeinsam können wir viel erreichen!

Was fordern Sie konkret? Ziel unserer Initiative ist es, die völlig veralteten Entschädigungsregelungen aus dem Infektionsschutzgesetz und einigen anderen den neuen Gegebenheiten anpassen zu lassen, da wir wenigstens für künftige Pandemien eine rechtlich bindende Regelung benötigen. Wir fordern daher einen adäquaten Fixkostenausgleich von 100 %. Unternehmer sollen bei einer behördlich verordneten Schließung einen entsprechenden Ausgleich erhalten, wenigstens in der Höhe des KUG. Schließlich heißt es bei einer behördlich verordneten Schließung, dass die „freie Berufsausübung zum Wohle der Allgemeinheit untersagt wird“. Bitte nicht falsch verstehen, ich bin kein Querdenker und habe auch die Notwendigkeit der Schließung unserer Betriebe eingesehen. Aber Fakt ist auch, dass unsere Betriebe aus Rücksicht auf die Allgemeinheit schließen mussten. Also ist es nur gerecht, wenn auch die Allgemeinheit für den Schaden aufkommt.

An welche Instanz richten sich Ihre Forderungen? B.R.: Eine grundsätzliche Änderung kann nur das Bundesverfassungsgericht vornehmen. Das Infektionsschutzgesetz ist ein Bundesgesetz und mit den darin verankerten Anordnungen sind die Länder verpflichtet, diese einzuhalten und umzusetzen.

Wie ist Ihre Vorgehensweise? B.R.: Wir sind bereits dabei, eine Verfassungsbeschwerde vorzubereiten, die aber durch alle Instanzen rund 36.000 Euro kosten wird. Über eine gemeinsame finanzielle Beteiligung von möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen beabsichtigen wir, einen Musterprozess zu führen, der dann zu einer hoffentlich positiven Beurteilung durch das Verfassungsgericht führen wird. Je mehr sich daran beteiligen, umso schneller und kostengünstiger wird es für alle Beteiligten. Es gibt in Deutschland ca. 80.000 Friseurbetriebe. Wenn jeder Betrieb sich mit nur 10 Euro beteiligen würde, könnten wir uns mit breiter Brust und guten Anwälten durch die Instanzen kämpfen und viel für die ganze Branche erreichen. Natürlich werden wir die Klage erst in die Wege leiten, wenn wir das Geld zusammen haben.

Welche Erfolgschancen sehen Sie in Ihrer Initiative? B.S.: Nach Rücksprache mit unserem Anwalt für Verfassungsrecht bestehen durchaus Chancen für einen positiven Ausgang, aber vor Gericht und auf hoher See sind wir bekanntlich in Gottes Hand.

Herr Ries, wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Initiator Bernhard Ries Initiator Bernhard Ries ©privat

BITTE MITMACHEN!!!

Wer sich an der Initiative „Friseure für Gerechtigkeit“ beteiligen möchte, kann auf dieses Konto einzahlen:

Konto: Bernhard Ries Initiative Friseure für Gerechtigkeit Raiffeisenbank Gilching IBAN: DE82 7016 9382 0000 0311 00 ‚ Verwendungszweck: Kostenbeteiligung Verfassungsklage + Angabe vollständiger Name + IBAN-Nummer

Werde Mitglied in der Facebookgruppe „Initiative Friseure für Gerechtigkeit“!