Friseure für Gerechtigkeit: Klage gegen Rückzahlung! Es geht los…!

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Friseure klagen für Gerechtigkeit!
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Friseure klagen für Gerechtigkeit!

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Es brodelt in der Friseurbranche! Aber gewaltig! Erst gestern machte sich Frank Brormann in FMFM Luft und kündigte sehr emotional an, Gerechtigkeit für sich und seine Branche einklagen zu wollen. Der Kragen platzte dem erfolgreichen Salonunternehmer und Calligraphy-Cut-Erfinder endgültig, nachdem er erfahren hatte, dass Friseure in Nordrhein-Westfalen ihre Soforthilfe aus 2020 komplett zurückzahlen müssen. Doch Brormann ist nicht der einzige, dem jetzt die Hutschnur riss! Bernhard Ries aus München gründete bereits im April 2021 auf Facebook die Gruppe Initiative Friseure für Gerechtigkeit (IFG), die mittlerweile über 1800 Mitglieder hat. Ries ist wild entschlossen, einen Musterprozess durch alle Instanzen gegen die Bundesrepublik Deutschland anzustreben, um vom Bundesverfassungsgericht die Entschädigungspflicht des Staates feststellen zu lassen, die im Zuge der Betriebsschließungen im Lockdown entstanden ist. Bestenfalls soll somit das Infektionsschutzgesetz dahingehend geändert werden, dass die Existenzgrundlagen von Kleinbetrieben wie in der Friseurbranche dauerhaft gesichert werden. Jetzt kann Ries endlich loslegen, da die für eine Verfassungsbeschwerde durch alle Instanzen notwendigen 36.000 Euro nun zur Verfügung stehen. Wie es nun weitergeht, warum die Mitgliederzahl noch viel Luft nach oben hat und wie jedes einzelne Mitglied darüber hinaus selbst aktiv werden kann und muss, erklärt er uns in seinem Statement!

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Bernhard Ries: Es ist seit 18 Monaten ein nicht enden wollendes Drama für Friseurunternehmer*innen! Jede Corona-Welle war und ist für uns mit existenzbedrohenden bzw. zerstörenden Einbußen verbunden! Nun sind wir bereits in der 4. Welle, haben zwar geöffnet, aber 2G beschert uns leere Salons!

Parallel werden wir in einigen Bundesländern dazu aufgefordert, die 2020 erhaltene Soforthilfe komplett zurückzuzahlen, was viele Kolleginnen und Kollegen bereits schmerzvoll erledigt haben und deswegen nicht mehr ein noch aus wissen.

Ganz zu schweigen von den Corona bedingten Schließungen unserer Geschäfte im vergangenen Jahr, wo uns – wie auch vielen anderen Branchen – in extremem Maße die Existenzgrundlage entzogen wurde. Gleichzeitig wurden uns Unternehmern die Lasten der Infektionseindämmung aufgebürdet.

Diese von der Politik beschlossenen Maßnahmen haben wir mitgetragen unter der Voraussetzung, dass wir dafür auch angemessen entschädigt werden. Dies ist de facto jedoch nicht geschehen und stellt somit eine unfaire Belastung eines Teiles unserer Gesellschaft dar! Wir haben ein Sonderopfer zugunsten der Allgemeinheit dargebracht! Daraus entsteht uns eigentlich ein Rechtsanspruch auf Entschädigung, der in den veralteten Gesetzen nicht entsprechend niedergeschrieben ist.

Wir kämpfen für eine rechtlich bindende Regelung!

Unser Ziel ist es daher, einen Musterprozess gegen die Bundesrepublik Deutschland zu führen und vom Bundesverfassungsgericht die Entschädigungspflicht des Staates feststellen zu lassen. Ziel unserer Initiative ist es, die völlig veralteten Entschädigungsregelungen aus dem Infektionsschutzgesetz und einigen anderen den neuen Gegebenheiten anpassen zu lassen, da wir wenigstens für künftige Pandemien eine rechtlich bindende Regelung benötigen.

Eine grundsätzliche Änderung kann allerdings nur das Bundesverfassungsgericht vornehmen. Das Infektionsschutzgesetz ist ein Bundesgesetz und mit den darin verankerten Anordnungen sind die Länder verpflichtet, diese einzuhalten und umzusetzen. Wir haben nun endlich die für eine Verfassungsbeschwerde nötigen 36.000 Euro beisammen und können loslegen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass wir weitere Gelder benötigen, da wir unsere Klagen ja auch argumentativ und fundiert unterfüttern müssen. Daher freuen wir uns über jedes neue Mitglied, das uns hierbei finanziell unterstützt, was jedoch nicht zwingend für eine Mitgliedschaft ist.

Bernhard Ries Bernhard Ries

Unser Ziel: das Infektionsschutzgesetz zu unseren Gunsten ändern!

Inzwischen haben wir einen Mustersalon gefunden, dessen Geschäftsführerin dafür prädestiniert ist, da sie von den Lockdowns ebenfalls schwer getroffen wurde. Im Januar werden wir uns mit den Anwälten zusammensetzen, um den Fahrplan festzulegen, mit welcher Argumentation die Klagen eingereicht werden.

Unser wichtigstes Ziel: das Infektionsschutzgesetz zu unseren Gunsten zu ändern mit einem entsprechend gesetzlich abgesicherten Schadensersatz für die betroffenen Betriebe. Dabei müssen wir uns zunächst an die Verwaltungsgerichte wenden, ein wichtiger Schritt, um letztendlich beim Bundesverfassungsgericht zu landen, das dann deutschlandweit entscheiden wird.

Liebe Kolleg*innen, bitte werdet selbst aktiv!

Toll wäre natürlich, wenn unsere Klage Nachahmer fände. Je mehr Friseurunternehmer*innen sich auflehnen, umso aussichtsreicher sind die Erfolgschancen. Ich denke hier z. B. an den Zentralverband, die Intercoiffeure und einflussreiche Kolleg*innen wie Frank Brormann & Co. Wir sitzen doch alle im selben Boot! Auch an dieser Stelle mein Appell an alle IFG-Mitglieder: Es wäre fatal und kontraproduktiv, sich jetzt auf dem geleisteten Obolus auszuruhen! Möglichst viele sollten darüber hinaus selbst aktiv werden und ihre Bundestags- bzw. Landtagsabgeordneten auf diese Missstände und Ungerechtigkeiten aufmerksam machen, nach dem Motto: „Leute, ihr macht eine ganze Branche kaputt!“

Wir müssen daher endlich gemeinsam laut werden! Auch wenn es keinen Rechtsanspruch auf Hilfen gibt, aber in dem Moment, wo man in den Medien groß die Bazooka auspackt, damit alle Kleinbetriebe nicht bankrott gehen, geht man als Politiker eine moralische Verpflichtung ein, das Versprechen auch einzulösen – und darüber hinaus schon gar nicht bereits Geleistetes wieder zurückzufordern, was viele Betriebe in die sichere Insolvenz treiben wird, sofern nicht schon passiert.

BITTE MITMACHEN!!!

Wer sich an der Initiative „Friseure für Gerechtigkeit“ beteiligen möchte, kann auf dieses Konto einzahlen: Konto: Bernhard Ries Initiative Friseure für Gerechtigkeit Raiffeisenbank Gilching IBAN: DE82 7016 9382 0000 0311 00 Verwendungszweck: Kostenbeteiligung Verfassungsklage + Angabe vollständiger Name + IBAN-Nummer Paypal: ifg, [email protected]

 

Werde Mitglied in der Facebookgruppe „Initiative Friseure für Gerechtigkeit“!