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Kiffen bei der Arbeit: Was gilt rechtlich?

Am 1. April 2024 ist die Teillegalisierung von Cannabis in Kraft getreten. Anbau, Besitz und Konsum der Droge sind nun in Grenzen erlaubt. Welche Regeln aber gelten jetzt am Arbeitsplatz?

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Christian Kaiser

LIV Bayern: Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfen für existenzgefährdete Betriebe

Aufatmen in Bayern! LIM Christian Kaiser hat gute Nachrichten für existenzgefährdete Friseurunternehmer. Mehr dazu erfahrt Ihr im Artikel unten...

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„Niemand soll sich mehr schämen, „nur“ Friseur zu sein!“ Rheinländer kämpfen erfolgreich für die Zukunft des Friseurhandwerks!

Quo vadis, Friseurhandwerk? Abstürze bei den Ausbildungszahlen, Abwanderungen in andere Branchen und fehlende Wertschätzung des Friseurberufs durch die Kunden. Wie lässt sich diese Abwärtsspirale in unserer Branche aufhalten? Der Landesverband Friseure und Kosmetik Rheinland mit seinen zugehörigen Innungen hat jetzt die Ärmel hochgekrempelt und zeigt Einsatz für die Friseure! Mit der Kampagne “Ich zahle faire Löhne!” setzt der Verband ein Zeichen für höhere Löhne, gerechtfertigte Preise, mehr Wertschätzung und somit ein zukunftssicheres Friseurhandwerk. Des Weiteren gelang es den Rheinländern, mit der Gewerkschaft ver.di mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 einen neuen Lohn- und Gehaltstarifvertrag im Friseurhandwerk für das Verbandsgebiet Rheinland abzuschließen. Mit vier Entgeltstufen, die über den gesetzlichen Mindestlohn hinausgehen.

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Soforthilfe-Rückzahlung: „Habe die Faxen dicke – ich klage! Macht Ihr mit?“

Herzblutfriseurunternehmer Frank Brormann hat den Papp sowas von auf: die Rückzahlung der Soforthilfe 1 scheint beschlossene Sache. Für ihn allerdings ganz und gar nicht! Warum er beschlossen hat zu klagen und warum auch Ihr aktiv werden solltet? Frank macht in seiner neuen Kolumne mobil!

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Friseure für Gerechtigkeit – Initiative fordert Entschädigungen! Mitmachen erwünscht!

Bernhard Ries, Friseurunternehmer aus München, hat auf Facebook die „Initiative Friseure für Gerechtigkeit“ gestartet, die mit über 1000 Mitgliedern innerhalb weniger Wochen jetzt so richtig Fahrt aufnimmt. Es geht im Wesentlichen darum, einen Musterprozess gegen die Bundesrepublik Deutschland anzustreben, um vom Bundesverfassungsgericht die Entschädigungspflicht des Staates feststellen zu lassen, die im Zuge
der Betriebsschließungen im Lockdown entstanden ist. Warum die Chancen auf Erfolg dabei gut sind und in welchem Maße hier die Solidarität aller Friseure gefragt ist, haben wir den Initiator Bernhard Ries gefragt.

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Neustart Klier Hair Group – Großteil der Filialen und Arbeitsplätze bleiben erhalten!

Die Klier Hair Group GmbH hat offensichtlich die letzte wichtige Etappe in ihrem gerichtlichen Sanierungsverfahren genommen. Die Gläubigerversammlung hat am 07. April 2021 dem Insolvenzplan mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit stehen die Zeichen für das Friseurunternehmen in Deutschland auf Neustart und Aufbruch in eine sichere Zukunft. Jetzt kann die Klier Hair Group das Eigenverwaltungsverfahren – nach der üblichen Frist – voraussichtlich Ende April 2021 beenden.

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Friseure-aufgepasst-Diese-Gesetzesaenderungen-sind-auch-fuer-euch-interessant-4190-1

Friseure, aufgepasst! Diese Gesetzesänderungen sind auch für euch interessant!

Puh! War das ein Jahr! Den Rückblick ersparen wir uns und euch, nach vorne blicken ist angesagt! Und hoffen wir jetzt einfach mal, dass wir dank der Impfperspektiven spätestens ab Mitte 2021 wieder ein Stück Normalität leben dürfen. Es gibt aber auch jetzt schon gute Nachrichten, auch jenseits der Pandemie!

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Tschüss Urlaub, hallo Quarantäne! Muss der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen?

Derzeit befinden sich viele Salonangestellte im Sommerurlaub. Nachdem zahlreiche europäische Länder wieder bereist werden dürfen, lassen sich Tausende Arbeitnehmer von Covid-19 nicht mehr abschrecken und steigen in voll besetzte Flugzeuge, um Meer, Sonne und dolce vita zu genießen. Doch wie sieht das eigentlich aus, wenn nach der Rückkehr aus diversen Gründen Quarantäne angesagt ist? Mit oder ohne Erkrankung? Ist der Salonunternehmer als Arbeitgeber dann verpflichtet, während dieser Zeit den Lohn weiterzuzahlen? Wir haben für euch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachgefragt.
Schon mal vorab sorry für das Beamten-Deutsch. Wir haben uns aber weitgehend bewusst an den Wortlaut gehalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Manches müsst ihr halt wie wir auch zweimal lesen…

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„No Show“-Kunden im Friseursalon: Diesen „Luxus“ solltet ihr jetzt endgültig abschaffen!

Es war schon immer ein Ding der Unmöglichkeit, Salontermine zu vereinbaren und die dann nicht einzuhalten, indem man einfach nicht kommt, ohne rechtzeitig, gar nicht und geschweige denn ohne einen triftigen Grund abzusagen. Spätestens seit der Wiedereröffnung der Salons nach dem Corona-Lockdown sind Terminausfälle beim Friseur jedoch völlig inakzeptabel, denn ein „No Show“ bedeutet, dass dem Friseur definitiv ein umsatzfreier Leerlauf entsteht, der je nach Dienstleistung mitunter bis zu 4 Stunden dauern kann. Spontan- und Laufkundentermine sollten laut Richtlinien der BGW ja möglichst nicht vergeben werden, sondern nur nach telefonischer oder digitaler Absprache. Heißt, wenn ein Termin platzt, kann dieser nicht auf die Schnelle ersetzt werden. Heißt, der Friseur hat für diesen Zeitraum keine Beschäftigung, Heißt, die Kohle fehlt.

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Coronakrise – Wer und was hilft bei verordneter Salonschließung?

Weder Scherengeklapper noch Salongeplapper, stumme Föhne, kein Pling beim Öffnen der Salonkasse – und das unfreiwillig und zwangsverordnet, womöglich über Wochen oder gar Monate?! Ein Horroszenario, das in diesen Tagen nach Italien und Österreich auch bei uns in Deutschland jederzeit drohen könnte. Ruhig bleiben? Nicht in Panik verfallen? Schön und gut, aber wie soll das gehen, wenn einem sprichwörtlich der Arsch auf Grundeis geht?

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