Landesregierung VOR BGW! Das müsst ihr wissen, bevor ihr euch „locker“ macht!

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Seit heute Nacht geht Facebook steil mit der Meldung, dass ab sofort Haare vor dem Färben nicht mehr gewaschen werden müssen. So steht es in einer Änderung bei den Arbeitsschutzstandards für Friseure vom 25.6.2020 auf der Seite der BGW (FAQ).

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Nach Rückfrage bei den Pressestellen der BGW sowie des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg haben wir jedoch die Aussage bekommen, dass die Rechtsverbindlichkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen nach wie vor der jeweiligen Landesregierung obliegt. Somit sind z. B. für Baden-Württemberg die Arbeitsschutzstandards vom 10.5.2020 nach wie vor rechtsverbindlich, sollen aber ab 1. Juli 2020 modifiziert werden.

Sollte also das Ordnungsamt bei euch kontrollieren, wird es sich rechtsverbindlich auf die Verordnung eurer jeweiligen Landesregierung beziehen und nicht auf die BGW. Daher am besten nochmals nachprüfen, bevor ihr euch locker macht!

Alles wird gut!