Auszubildende im Friseurhandwerk im Rheinland dürfen sich freuen. Die Tarifpartner haben sich in ihren Verhandlungen auf eine deutliche Erhöhung der Ausbildungsvergütungen geeinigt.
Die Ausbildungsvergütungen sind nun mit Wirkung zum 01. August 2024 auf 680,00 EUR (1. Lehrjahr), 800,00 EUR (2. Lehrjahr), 905,00 EUR (3. Lehrjahr) gestiegen. Der neue Ausbildungstarifvertrag ist gültig ab 1. August 2024 und kann frühestens zum 31. Juli 2027 gekündigt werden. Die Allgemeinverbindlichkeit wird beantragt.
Auch für die kommenden Jahre bis 2026 wurden bereits Ausbildungsvergütungen vereinbart, die stets über den gesetzlichen Mindestausbildungsvergütungen liegen.
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