#RettetUnsFriseure – Wir haben Post aus Berlin!

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Berlin hat reagiert!
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat auf unsere FMFM-Kampagne #RettetUnsFriseure reagiert. Die Antwort reißt uns zwar keineswegs vom Hocker, aber immerhin werden wir von der Regierung wahrgenommen. Diese und die zahlreichen anderen Kampagnen, Aktionen, Brandbriefe und Petitionen haben zumindest bewirkt, dass das Friseurhandwerk – wie keine andere ebenfalls betroffene Branche – derzeit im Fokus der medialen Öffentlichkeit steht. Da muss der stete Tropfen einfach bald mal den Stein in Berlin höhlen! #Staypositive!

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Zur Erinnerung: Die FMFM-Redaktion hatte Mitte Januar die Kampagne #RettetUnsFriseure lanciert und zwei gleichlautende Brandbriefe an die Minister Altmaier und Scholz gesendet, begleitet von aussagekräftigen und konstruktiven Statements einflussreicher Friseure. Das Schreiben könnt ihr euch hier nochmals anschauen. Nun erhielten wir eine ausführliche Antwort u.a. auf unsere Forderung, den Friseuren möglichst schnell und unbürokratisch die zugesagte finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, die ihnen das Überleben ermöglicht. Zum Wohle unserer gesamten Bevölkerung und der deutschen Wirtschaft! Das Schreiben ist zwar ausführlich, aber ernüchternd. Unsere schriftliche Reaktion darauf findet ihr im Anschluss an dieses Schreiben oder hier zum Download. 

Hier das Schreiben im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Contoli,

vielen Dank für Ihr Schreiben an Herrn Bundesminister Altmaier, in dem Sie die Situation des Friseurhandwerks schildern. Minister Altmaier hat uns gebeten, Ihnen zu antworten. In der Tat ist das Friseurhandwerk nach wie vor stark von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist sich der ernsten Lage in der sich viele Unternehmen seit dem Lockdown befinden bewusst, insbesondere weil Unternehmen des Friseurhandwerks nicht für die November- und Dezemberhilfen antragsberechtigt waren.  

Leider zwingen uns die aktuellen Infektionszahlen und die epidemiologische Lage in Deutschland nach wie vor dazu, den Lockdown in seiner derzeitigen harten Form weiter durchzuführen und dabei auch die Friseurbetriebe weiter geschlossen zu halten. Der Gesundheitsschutz hat oberste Priorität. Insbesondere angesichts der neuaufgetretenen und deutlich ansteckenderen Virusmutationen muss eine strenge Kontaktreduzierung zwingend aufrechterhalten werden, vor allem, weil noch nicht ausreichend Menschen geimpft sind.

Die Bundesregierung lässt in dieser ernsten Lage die Unternehmen und ihre Beschäftigten allerdings nicht allein, sondern erweitert nochmals die umfangreichen Hilfsangebote. Dies gilt auch für die noch bevorstehende Zeit der Einschränkungen in 2021.

Sie verweisen in Ihrem Schreiben auf die weitreichenden Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen, die nach den Erfahrungen des ersten Lockdowns im Frühjahr von der Branche erfolgreich umgesetzt wurden und die dazu führten, dass das Friseurhandwerk von den im November verordneten Einschränkungen zunächst nicht betroffen war. Deshalb möchten wir nachfolgend gerne auf Anmerkungen und Forderungen eingehen:

1) Schnellstmögliche Öffnung des Friseurhandwerks Angesichts der derzeitigen Infektionszahlen und der epidemiologischen Lage in Deutschland haben der Bund und die Länder am 19. Januar 2021 die Fortgeltung der bisherigen Beschlüsse – zunächst bis zum 14. Februar 2021 – beschlossen. Auch wenn die bisherigen Maßnahmen schon ihre Wirkung zeigen, so zwingt die aktuelle Lage dazu, auch vor dem Hintergrund der auch bereits in Deutschland nachgewiesenen Mutation des Virus, die beschlossenen Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Eine Öffnung vor dem 14. Februar 2021 ist vor diesem Hintergrund nicht zielführend, da oberste Priorität eine Minimierung des Infektionsgeschehens ist. Der Bund und die Länder haben die Entwicklung des Infektionsgeschehens aber fortlaufend im Blick. Sobald es das Infektionsgeschehen zulässt, werden die Friseure wieder öffnen können.

2) Ausgestaltung der Finanzhilfen Angesichts des anhaltenden Pandemiegeschehens und der damit einhergehenden Verlängerung des Lockdowns haben Bund und Länder mit Beschluss vom 21. Januar 2021 die Eckpunkte der Überbrückungshilfe III noch einmal deutlich angepasst und verbessert. Der Förderzeitraum wurde auf November 2020 bis Juni 2021 erweitert. Somit steht die Überbrückungshilfe III auch für die Monate November und Dezember denjenigen Unternehmen zur Verfügung, die keine November- oder Dezemberhilfe beantragen konnten. Ferner werden die monatlichen Förderbeträge signifikant auf bis zu 1,5 Mio. Euro pro Monat erhöht (vorbehaltlich der EU-beihilferechtlichen Genehmigung). Der Fixkostenkatalog wird deutlich ausgeweitet. So sind neben Ausgaben für Hygienemaßnahmen auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten mit bis zu 20.000 Euro pro Monat ansetzbar.

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Evtl. im November bzw. Dezember 2020 erhaltene Leistungen aus der Überbrückungshilfe II werden jedoch auf die Überbrückungshilfe III angerechnet. Die Abschlagzahlungen und die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III starten im Februar 2021. Auf der Internetseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können Sie sich jederzeit zum aktuellen Stand informieren.

Ein Unternehmerlohn ist jedoch auch bei der Überbrückungshilfe III analog zu den bisherigen Programmen nicht vorgesehen. Die Überbrückungshilfen sind Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten. Auch eine Orientierung am Umsatz, wie bei der November- oder Dezemberhilfe, ist über einen noch längeren Zeitraum nicht zu realisieren. Eine Umstellung der Berechnungsgrundlage der Überbrückungshilfen III auf Wochen- statt auf Monatsbasis würde die Komplexität sowohl der Antragsstellung als auch der Antragsbearbeitung erheblich erhöhen und so die Umsetzung der Hilfen verzögern.

Bei der Überbrückungshilfe handelt es sich um ein branchenoffenes Förderprogramm, das für eine Vielzahl von Unternehmen verschiedener Fallgestaltungen ausgelegt ist. Um möglichst vielen betroffenen Unternehmen und Betrieben eine ausreichende Förderung zu gewähren, sind auf Einzelfälle oder auf einzelne Branchen zugeschnittene Förderungen leider nicht möglich. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe wird voraussichtlich im Februar möglich sein. Sobald die Antragstellung startet, werden wir Sie darüber auf unserer Website informieren. Wir bauen mit Hochdruck an der Umsetzung des digitalen Antragssystems verbunden mit allen relevanten Schnittstellen für Abschlagszahlungen und Datenübermittlung an die Bewilligungsstellen der Länder. Auch wenn dies als zu langsam wahrgenommen wird, setzten wir tatsächlich in kürzester Zeit die politischen Entscheidungen um, damit Sie schnellstmöglich Anträge stellen und Zahlungen erhalte können.

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) insb. zum Antragsverfahren, zur Suche nach prüfenden Dritten und zu benötigten Unterlagen für einen Antrag finden sich in unseren FAQ zu den Überbrückungshilfen. FAQ gezielt zur Überbrückungshilfe III werden dort in Kürze eingestellt. Antrags- und förderberechtigt sind Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Sollte zum Beispiel im Dezember aufgrund des erwirtschafteten Umsatzes kein Anspruch bestehen, ist eine Antragsstellung für die anderen Monate trotzdem möglich.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Erläuterungen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen in dieser schwierigen Zeit alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Team vom Bürgerdialog Referat LB 3 – Bürgerdialog Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin  

Hier unsere Antwort vom 2.2.2021

 

#RettetUnsFriseure – Ihr Antwortschreiben vom 31. Januar 2021

Sehr geehrter Herr Altmaier, sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu unserer Kampagne #RettetUnsFriseure. Nach Ihren ausführlichen Erläuterungen und Ausführungen, von denen uns keine einzige unbekannt war, schreiben Sie im letzten Satz:

„Wir hoffen, Ihnen mit diesen Erläuterungen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen in dieser schwierigen Zeit alles Gute.“

Unsere Antwort: „Nein, Sie haben uns NICHT weitergeholfen!“

Sie haben in Ihrem Schreiben vielmehr die derzeitigen desaströsen Fakten aufgezählt, die uns und der Friseurbranche hinlänglich bekannt sind und wegen derer Tausende SalonbetreiberInnen bereits jetzt vor den Trümmern ihrer Existenz stehen, Tendenz dramatisch steigend!

Es ist nicht mehr 5 Minuten VOR, sondern 5 Minuten NACH 12! Daher fordern wir Sie im Namen des gesamten Friseurhandwerks auf, die zugesagten finanziellen Unterstützungen in Form der Überbrückungshilfe III UMGEHEND und UNBÜROKRATISCH umzusetzen sowie den existenziellen Unternehmerlohn DRINGEND mit zu berücksichtigen. Es kann doch nicht sein, dass ein Arbeitgeber/eine Arbeitgeberin mit 0 Euro auskommen muss, während die MitarbeiterIn – natürlich berechtigt – ihr Kurzarbeitergeld bekommt? Hier sind doch massive Fehler im System…

Freundliche Grüße

Simone Frieb                                                                                                    Gabriela Contoli

 

Alle Infos zur Kampagne: 

https://www.fmfm.de/rettetunsfriseure-wir-kaempfen-fuer-euch-4221