Top oder Flop? Ab 2020 gilt die Azubi-Mindestvergütung

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Stock Adobe by Christian Schwier
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Das Bundeskabinett hat gestern erstmals eine Mindestausbildungsvergütung beschlossen. Ab 2020 sollen Azubis im ersten Lehrjahr 515 Euro monatlich erhalten. Bis 2023 soll dieser Basiswert in drei Stufen auf 620 Euro steigen. Der Beschluss wird im (Friseur-)Handwerk kontrovers diskutiert.

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Wie steht es eigentlich um den Friseur-Beruf? Mehr zum Thema: „Traumberuf Friseur?

 

Befürworter sagen: + Friseurberuf wird attraktiver + Mehr Azubis entscheiden sich für den Friseurberuf + Einheitliche Ausbildungsvergütung in allen Bundesländern + Das regionale Gefälle zwischen Ost und West verschwindet + Keine Ausbeute mehr von Azubis + Bessere Vergleichbarkeit mit anderen Ausbildungsberufen + Hilft, das Image des Friseurberufs wieder zu steigern

Gegner sagen: – Betriebe zeigen sich weniger ausbildungsbereit aufgrund der höheren Ausbildungskosten – Dadurch entsteht ein weiterer Anstieg des Fachkräftemangels – Verstärkte Abwanderungswelle von Ost nach West – Augenwischerei: In vielen Bundesländern sind das nur 5 Euro mehr als der geltende Tarif – Gesetzliche Lohnvorgabe ist nicht vereinbar mit der Tarifautonomie

Welche Bedeutung hat dieser Beschluss für euch? Wie steht ihr zu dem neuen Gesetz der Mindestausbildungsvergütung?