Übernahmeprämie für Ausbildungsbetriebe!

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Die duale Ausbildung soll gesichert werden!
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Um die duale Ausbildung in der Corona-Krise verlässlich fortführen zu können, haben die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung ein Maßnahmenpaket erarbeitet, wie der Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks heute mitteilt.

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Die Spitzen der Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung haben Maßnahmen vereinbart, um die Auswirkungen der Corona-Krise auf die duale Ausbildung abzufedern. Die Vertreter der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit, der Länder, der Wirtschaftsverbände BDA, BFB, DIHK und ZDH und der Gewerkschaften haben unter Vorsitz von Bundeswirtschaftsminister Altmaier eine Gemeinsame Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung angesichts der Corona-Krise verabschiedet. Die Partner wollen dafür sorgen, dass Auszubildende trotz der derzeit schwierigen Situation ihre Ausbildung fortsetzen und ihre Prüfung ablegen können. Zudem verfolgen sie gemeinsam das Ziel, auch in den kommenden Ausbildungsjahren genügend Ausbildungsplätze anbieten zu können.

Konkret verständigten sich die Partner der Allianz u.a. darauf, dass Firmen, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen, zeitlich befristet eine Übernahmeprämie erhalten können. Zudem sollen Betriebe zur Stabilisierung des Ausbildungsjahres 2020/21 die Vorteile der Verbundausbildung und der Auftragsausbildung stärker nutzen können. Außerdem wollen die Allianzpartner Jugendliche und Betriebe – auch mit mehr digitalen Formaten – im kommenden Ausbildungsjahr noch gezielter beraten und vermitteln.

Die für die Friseurbranche relevanten Maßnahmen verstehen sich dabei wie folgt:

  • Übernahmeprämie: Ausbildungsbetriebe, die Auszubildende aus insolventen Ausbildungsbetrieben übernehmen, sollen eine Übernahmeprämie erhalten, die zunächst bis 31.12.2020 befristet ist.  
  • Weitervermittlung: Die Kammerorganisationen, die Verbände und die Bundesagentur für Arbeit engagieren sich gemeinsam dafür, Auszubildende aus insolventen Unternehmen in Betriebe zu vermitteln, in denen sie ihre Ausbildung fortsetzen und beenden können.  
  • Verbundausbildung: Betriebe, die sich wegen einer pandemiebedingt angespannten Lage zu Beginn des Ausbildungsjahres 2020/2021 nicht in der Lage sehen, ihre Ausbildungsanleitung zu beginnen oder fortzusetzen, können befristet einen anderen Betrieb oder einen geeigneten Träger mit der Durchführung der Berufsausbildung beauftragen. Ziel ist, dass die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb ausgebildet werden, soweit der Betrieb (wieder) die Möglichkeiten dazu hat. Weiterhin kann auch die verstärkte Nutzung von Verbundausbildung zur Stabilisierung des kommenden Ausbildungsjahres beitragen.   
  • Abschluss- und Gesellenprüfungen: Die zuständigen Stellen arbeiten mit Hochruck daran, bis Ende Juli bzw. Ende August 2020 in den allermeisten Fällen zu ermöglichen, die Abschluss- und Gesellenprüfungen abzuschließen. Voraussetzung ist, dass genügend ehrenamtliche Püfer/-innen zur Verfügung stehen. Sollten Zwischenprüfungen pandemiebedingt ausfallen, darf dies der Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung nicht entgegenstehen.  
  • Verlängerung der Ausbildungsdauer: Auszubildende, deren Ausbildungsverträge pandemiebedingt vor Abnahme der Abschluss- bzw. Gesellenprüfungen enden, können einen Antrag auf individuelle Verlängerung der Ausbildungsdauer stellen.  
  • Digitales Lernen: Die Bundesregierung unterstützt das digitale Lernen für Auszubildende in der Corona-Pandemie mit zusätzlichen Maßnahmen: Berufsschulen können an den zusätzlich (im Digitalpaket) bereitgestellten 500 Millionen Euro zur Beschaffung von Endgeräten für bedürftige Schüler/-innen sowie für die Erstellung von digitalem Content an den Schulen teilhaben. Hier geht’s zum Download der kompletten Erklärung „Allianz für Aus- und Weiterbildung 2019-2021″.