Nicht datenschutzkonform: Sind Google Fonts jetzt illegal?

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Webseitenbetreiber sollten auf dem Laufenden bleiben, ansonsten kann das teuer werden.
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Webseitenbetreiber sollten auf dem Laufenden bleiben, ansonsten kann das teuer werden.

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Derzeit ist die Aufregung um eine Abmahnwelle groß: Viele Webseitenbetreiber, darunter natürlich auch unzählige Friseursalons, erhalten Post wegen der Verwendung von Google Fonts. Es geht um die illegale Weitergabe von personenbezogenen Daten. Wer diesbezüglich ein anwaltliches Schreiben erhalten hat, sollte jetzt gut aufpassen. Experte in Sachen Internet und Mitbegründer des Cleverhair-Websites-Services für Friseure, Jesse Vogt, erklärt uns im nachfolgenden Interview Hintergründe zu Google Fonts sowie Tipps, wie man sich im Falle einer Abmahnung verhalten sollte.

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Bei vielen Website-Betreibern flattert aktuell Post ins Haus bzw. in die Mailbox, sie würden gegen die Persönlichkeitsrechte der Besucher:Innen verstoßen. Auch Saloninhaber:innen mit eigener Webpage sind von der Abmahnwelle betroffen. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil des Landgerichts in München von Anfang des Jahres: Eine Website-Betreiberin wurde zur Zahlung von 100 EUR Schadensersatz angewiesen, weil sie (unwissentlich) die IP-Adresse eines Nutzers ohne dessen Zustimmung per Plugin über die Font-Library an Google in die USA übermittelt hat. Google-Fonts? Plugin? Bahnhof! Jesse Vogt klärt auf und erzählt uns mehr über Google Fonts, die Folgen einer rechtswidrigen Nutzung und wie man sich vor Strafen schützen kann.

Worum geht es? Was sind Google Fonts und wie passt das zusammen mit einer Verletzung des Datenschutzes?

Google-Fonts sind Schriftarten, die von Google kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Auch wir nutzen diese Schriftarten fleißig bei unseren Kunden. Die einfachste Möglichkeit diese Fonts zu nutzen ist es, sie über eine Schnittstelle von Google direkt auf der Webseite zu laden. Das nennt sich dynamische Einbettung von Schriften. Denn die gewählte Schriftart muss nicht „heruntergeladen“ und „installiert“ werden. Sie werden beim Besuch der Webseite nachgeladen. Aber genau hier liegt, nach unserem Verständnis, auch der potenzielle Verstoß gegen den Datenschutz. Denn beim Nachladen wird eine Verbindung zu Servern von Google hergestellt. Damit Google weiß, an wen die eingebundene Schriftart ausgeliefert werden muss, benötigt der Server eine Adresse – in diesem Fall die IP-Adresse des Besuchers der Webseite. Da die IP-Adresse laut DSGVO unter „personenbezogene Daten“ fällt, ist damit potenziell ein Verstoß gegeben. Es ist also nicht grundsätzlich untersagt, Google-Fonts zu nutzen. Die Krux liegt in der Nutzungsweise.

Mit einem proaktiven Ansatz ist man auf der sicheren Seite

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Jesse Vogt von der Vogtpaladino Webagentur ist Mitbegründer des Cleverhair Website Services für Friseure und weiß als Experte Bescheid über No-Gos

Was wäre denn die richtige Nutzungsweise?

Mit Blick auf das angesprochene Urteil gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man holt sich von jedem Besucher die Einwilligung für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in unsichere Drittstaaten oder zu Servern von Unternehmen in unsicheren Drittstaaten oder man lädt die Schriftarten herunter und platziert sie lokal auf dem eigenen (Web)Server. So findet folglich beim Aufruf der Webseite keine Verbindung zu den Servern von Google statt, da die Schriften direkt auf der Webseite bzw. auf dessen Server eingebunden sind.

Welche Folgen hat eine rechtswidrige Nutzung?

Im schlimmsten Fall muss man entsprechende Kosten in Kauf nehmen, die sich mehrheitlich auf ca. 100–170 EUR belaufen. Das klingt im ersten Moment wie eine Kleinigkeit und deshalb bezahlen auch viele diese Forderung, ohne darüber nachzudenken.

Damit ist es aber nicht getan, denn potenziell hat jeder Besucher der Webseite diesen Anspruch. Eine gut gemachte Friseurwebseite in einer Stadt kann schnell einmal 5.000-10.000 Aufrufe im Monat erzielen. Natürlich ist es unrealistisch, dass man von jedem Besucher abgemahnt wird. Das sind Einzelfälle. Aber es wäre rechtlich gesehen wohl denkbar, zumindest besteht der Anspruch.

Muss man eventuelle Ansprüche, die gestellt werden, bezahlen?

Wir raten unseren Kunden zu einem proaktiven Ansatz, d.h. einerseits macht es auf jeden Fall Sinn, jede Abmahnung und entsprechende Ansprüche daraus anwaltlich prüfen zu lassen. So lässt sich in vielen Fällen eine entsprechende Zahlung vermeiden. Häufig werden Verstöße nämlich nicht richtig dokumentiert. Denn es besteht in jedem Fall eine Nachweispflicht des Verstoßes. Des Weiteren sollte man umgehend die Webseite entsprechend anpassen, um erneuten Abmahnungen vorzugreifen. Massenhafte und systematische Abmahnungen sind übrigens grundsätzlich rechtswidrig.

Wie finde ich heraus, ob die eigene Webseite vom Urteil betroffen wäre?

Eigentlich ist das Vorgehen, um bezüglich potenziellen Abmahnungen wieder ruhig zu schlafen, ganz einfach. Im ersten Schritt sollte man prüfen, ob Google-Fonts rechtswidrig auf der Webseite eingebunden sind. Ist dies der Fall, sollte man die Google-Fonts von der Website entfernen oder rechtskonform einbinden.