Zentralverband Friseurhandwerk gegen Mindestausbildungsvergütung

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Zentralverband Friseurhandwerk
Jörg Müller
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"Ein Ausbildungsvertrag ist kein Arbeitsvertrag. Auszubildende sollen sich vielmehr in Kombination von betrieblichen und berufsschulischer Qualifikation bilden. Die Pläne der Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) folgen jedoch anderen Überlegungen", kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks, Jörg Müller, die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur geplanten Mindestausbildungsvergütung. Sie seien, so Jörg Müller, eine weitere Schwächung der Tarifautonomie, also des Aushandelns differenzierter Vergütungen durch Arbeitgeber und Gewerkschaften.

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Bundesministerin Anja Karliczek hatte Ende der letzten Woche Eckpunkte eines neuen Gesetzesvorhabens vorgestellt, die darauf hinaus laufen, eine gesetzliche Vergütung für Lehrlinge an die Höhe des Schüler-Bafögs zu koppeln. Danach könnten Auszubildende neben der Ausbildung im Beruf eine gesetzlich vorgegebene Vergütung von mindestens 504 Euro im Monat beanspruchen.

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks lehnt dieses Gesetzesvorhaben ab. Es ignoriere kleinbetriebliche Branchenstrukturen, schwäche die Tarifautonomie und gehe am Ende einzig zu Lasten der Betriebe.