Der Zentralverband Friseurhandwerk fordert!

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Zentralverband Friseurhandwerk
Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer des ZV
Zentralverband Friseurhandwerk
Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer des ZV

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Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks reagiert mit Unverständnis und Inakzeptanz auf den erneuten Lockdown für Friseurbetriebe. Angesichts der zahlreichen effektiv getroffenen Maßnahmen in Sachen Hygiene und Sicherheit in den vergangenen Monaten sei es unverständlich, ungeeignet und unverhältnismäßig, Friseurbetriebe in den erneuten Lockdown mit einzubeziehen. Der Zentralverband bezieht sich hier auf die von ihm initiierten Kampagnen #friseuregegencorona sowie den Informationskampagnen über Hygiene- und Arbeitsschutzkonzepte gemeinsam mit dem Industrieverband Körperpflege und Waschmittel.

Dieser zweite Lockdown und die damit verbundenen Umsatzeinbrüche im Weihnachtsgeschäft führen – so der ZV - endgültig zu einer Existenzbedrohung vieler Friseurbetriebe. Bereits davor sei die Ertragslage durch die Folgen des ersten Lockdowns und durch für den Infektionsschutz erforderliche Investitionen stark beeinträchtigt gewesen.

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Das Friseurhandwerk fordert deshalb in seinem heutigen Positionspapier:

1. Die Überbrückungshilfe III ist passgenau zu gestalten. Sie ist tatsächlich auch „schnell und unbürokratisch“ zu gewähren. Die ist Berechnung der Entschädigungsleistung ist wegen der zeitlichen Umstände des Lockdowns auf eine wöchentliche Berechnungsbasis umzustellen. Deshalb ist es vor allem notwendig, die beschlossene Überbrückungshilfe III der Bundesregierung nicht nur auf den Dezember 2020 vorzuziehen, sondern vor allem an die Erfordernisse des Friseurhandwerks anzupassen. Das Friseurhandwerk fordert deshalb bei den Überbrückungshilfen III eine Bewertung auf Wochenbasis. Nur so wird die tatsächliche Umsatzsituation in den Salons erfasst. Es bedarf in diesem Zusammenhang einer zeitnahen und unbürokratischen Gewährung von Abschlagszahlen zum Liquiditätserhalt aller und zur Insolvenzvermeidung vieler Betriebe. Auch die damit verbundenen sozialen Folgekosten gilt es zu vermeiden.

2. Das Friseurhandwerk muss in der Lage bleiben, trotz der negativen Auswirkungen der Corona- Pandemie, seine ambitionierte Berufsausbildung aufrecht zu erhalten. Mit über 20.000 Auszubildenden leisten die Betriebe des Friseurhandwerks einen wesentlichen Beitrag im Wirtschaftssektor Handwerk. Dies gilt insbesondere für die Integrationsleistung des Friseurhandwerks – für junge Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete gleichermaßen. Angesichts der Belastungen durch die Pandemie und den jetzt erfolgten Lockdown können viele Ausbildungsbetriebe im Friseurhandwerk ihrem Selbstverständnis als Ausbilder und Chancengeber für junge Menschen nicht mehr nachkommen. Die aktuellen Hilfen im Ausbildungssektor decken sich nicht mit den Erfordernissen der Praxis und müssen nachgebessert werden. Notwendig ist eine Unterstützung der Ausbilder durch eine nachhaltige Bezuschussung der Ausbildung, zum Beispiel durch eine Gleichstellung von beruflicher und akademischer Ausbildung bei der Krankenversicherung. Ebenfalls notwendig sind Unterstützungsmaßnahmen für Auszubildende analog zum Kurzarbeitergeld.

3. Erneut müssen die steuerlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Umsatzbesteuerung personalintensiver Friseurleistungen überprüft werden, um sicherzustellen, dass Wettbewerbsverzerrungen zugunsten marginaler Kleinststrukturen und Formen der Schwarzarbeit beendet werden. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Alltagsgüter und besondere Leistungen mit sozial-hygienischer Grundversorgungsqualität ist dafür ein geeignetes Instrument. Dadurch würden die Friseurbetriebe für einen Neubeginn nach der Corona-Krise in erforderlicher Weise entlastet.

Das ausführliche Positionspapier könnt ihr hier downloaden.