Thema durch! Geimpfte und Genesene dürfen ohne Test zum Friseur! Und die anderen?

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Wer geimpft oder genesen ist, darf wieder ohne Test zum Friseur!
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Wer geimpft oder genesen ist, darf wieder ohne Test zum Friseur!

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Nachdem alle Klarheiten seit Monaten gezielt beseitigt werden, können wir zumindest heute eine Unklarheit beseitigen: BürgerInnen, die vollständig geimpft sind (seit der letzten vorgeschriebenen Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein) sowie Genesene, die einen positiven PCR-Labortest vorzeigen, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist, dürfen bundesweit ihren Friseurbesuch ohne jeglichen Test genießen! Doch was ist eigentlich mit den Nichtgeimpften und Nochnichtancoronaerkrankten? Da weiß in Sachen Tests im Salon nach wie vor keiner Genaues nicht...

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Seit heute gibt es für Geimpfte und Genesene einen Freifahrtsschein für den Friseurbesuch – ohne Test! Als Beleg für eine vollständige Impfung soll ein Nachweis auf Papier (zum Beispiel der gelbe Impfpass) oder digital akzeptiert werden. Ist doch schon mal was!

Diesem Schritt haben Bundestag, Bundesrat und das Bundeskabinett gemäß Gesetzentwurf zu Erleichterungen und Ausnahmen von Corona-Schutzmaßnahmen für Geimpfte und Covid-19-Genesne nun zugestimmt. Die neue Verordnung soll bereits an diesem Wochenende in Kraft treten.

Auch der Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks begrüßt diese Entscheidung, weist aber gleichzeitig auf die Dringlichkeit der Impfpriorisierung für Friseure hin. Dazu ZV-Präsident Harald Esser: „Es ist eine große Erleichterung, dass die Testpflicht für vollständig Geimpfte und Genesene jetzt bundesweit entfällt. Das ist der erste Schritt in Richtung Normalität für den Salonalltag. Wichtig ist es jetzt, auch Friseurinnen und Friseure als körpernahe Dienstleister endlich bundesweit in die Impfkampagne zu integrieren und in der Priorisierung nach vorne zu rücken.“

Nach wie vor Chaos herrscht jedoch bei der bundesweiten Aufklärung für Testauflagen im Salon bei Nichtgeimpften und Menschen, die sich bisher noch nicht mit dem Coronavirus infiziert haben. Gerne würden wir euch an dieser Stelle auch alle Unklarheiten beseitigen und die ultimative allgemeingültige Regel herausposaunen. Glaubt uns, der gute Redaktionswille war und ist da!

Aber nach intensiver Recherche und vielen Gesprächen mit FriseurInnen, Handwerkskammern, Gesundheitsämtern und Ordnungsämtern haben wir uns entschieden, dass wir mit einer Berichterstattung zu diesem Thema nur noch mehr Verwirrung stiften würden! Denn auch hier dominiert mal wieder der Flickenteppich namens Föderalismus! Einzige Einigkeit: Testpflicht ab einer Inzidenz über 100. Dann geht's jedoch los: Schnelltest mitbringen? Selbsttest mitbringen? Schnelltest vor Ort? Selbsttest vor Ort? Selber popeln? Darf bzw. muss der Friseur popeln? Wenn ja, drinnen oder draußen, woher die Zeit nehmen? Muss der Friseur zertifizierter Popler sein? Wie reagieren beim positiven Ergebnis? ÄCHZ! Ganz ehrlich – wir kapitulieren und können euch nur empfehlen, euch bei eurem zuständigen Gesundheits- oder Ordnungsamt zu erkundigen – in der Hoffnung, die wissen, was Sache ist! Trotzdem bleiben wir am Ball und teilen euch umgehend mit, sobald es eine allgemeingültige Aussage gibt. Bis dahin wünschen wir euch einsichtige und verständnisvolle Kunden!