Überbrückungshilfe III: „Wer kann, sollte mit Antragstellung lieber warten!“

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Die Beantragung der Überbrückungshilfe III ist kein einfaches Unterfangen.
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Die Beantragung der Überbrückungshilfe III ist kein einfaches Unterfangen.

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„Bei der Überbrückungshilfe III ist es gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten“, steigt Marion Stahl ins Interview ein. Kein Wunder, fast wöchentlich werden Nachbesserungen am Rahmenwerk der staatlichen Hilfsgelder getätigt. Leider tragen die regelmäßigen Änderungen nicht dazu bei, mehr Klarheit zu schaffen. Zum Glück hatten die beiden Profis von „Die Friseurberater“, Marion Stahl und Felix Lang, gerade eine kurze Verschnaufpause und konnten uns Rede und Antwort stehen.

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Friseure brauchen Kohle. Und zwar dringend! Die Überbrückungshilfe III, von der Politik vollmundig versprochen, kann zwar seit Kurzem beantragt werden; dennoch bleibt die Verwirrung groß! Nicht zuletzt auch durch die ständigen Änderungen des Regelwerks. Marion Stahl und Felix Lang wollen Licht ins Dunkel bringen und erklären bei FMFM kurz und knapp, was beachtet werden muss und an wen man sich am besten wendet.

„Erst gestern kam wieder eine Änderung“

Marion Stahl und Felix Lang wissen Bescheid und bringen Licht ins Dunkel Marion Stahl und Felix Lang wissen Bescheid und bringen Licht ins Dunkel

Fangen wir mal beim Wesentlichen an. An wen sollte man sich zur Beantragung wenden?

Man sollte zunächst den eigenen Steuerberater fragen und erst, wenn dieser keine Zeit hat, zu einer anderen Steuerkanzlei gehen. Die Wahl der richtigen Berater ist wirklich subjektiv. Das kann man so pauschal nicht sagen. Natürlich spielen die Kosten eine wichtige Rolle. Eigentlich haben die Steuerberater feste Sätze, die, soweit ich weiß, auch von der Bundessteuerkammer vorgeschrieben wurden. Die Höhe der Gesamtrechnung kommt immer auf den Zeitaufwand an! Je mehr Fixkosten beachtet werden müssen, desto länger braucht der Steuerberater auch für den Antrag.

Was muss beachtet werden? Was darf auf keinen Fall vergessen werden bei der Antragstellung?

Es gibt zwei verschiedene Anträge: Einmal die Überbrückungshilfe III und dann die Neustarthilfe. ÜbH III ist so konzipiert, dass die alle Fixkosten einbezogen werden. Es gibt da einen sehr umfangreichen Katalog, in dem alle für den Antrag geltenden Kosten aufgelistet sind. Diese arbeitet der Steuerberater nach und nach ab. Wichtig: Sollte man beispielsweise Pandemie bedingte Renovierungsarbeiten durchgeführt oder Aufwendungen für Digitalisierung betrieben haben, so können diese mit einberechnet werden. Auch ungedeckte Personalkosten, die nicht in der Kurzarbeit enthalten sind (ca. 18% werden nicht von der Agentur für Arbeit  gedeckt), genauso wie 450€-Kräfte können on top zu den Fixkosten dazugerechnet werden. Am besten schaut man sich den Fixkosten-Katalog selbst durch und teilt dem Steuerberater eventuelle weitere Kosten mit, die vielleicht übersehen wurden. Denn eins ist klar: Die Steuerberater arbeiten derzeit am Limit. Es gibt so viele Antragstellungen und immer wieder Änderungen, da können diese schon mal den Überblick verlieren. Erst gestern kam wieder eine Änderung. Die meisten Steuerberater raten denjenigen, die nicht komplett am finanziellen Limit sind, mit dem Antrag 1-2 Monate zu warten. Der Antrag kann bis zum 31. August gestellt werden und die Kosten werden auch rückwirkend erstattet.

Wer ist berechtigt, Hilfen in Anspruch zu nehmen?

Es müssen Umsatzeinbußen von mindestens 30% vorliegen. Nun gibt es wenige Friseure, die diesen Einbruch auch für November und Dezember vorweisen können, definitiv aber für Januar und Februar. Wer deshalb einen Umsatzeinbruch von 70% im Monat nachweisen kann, hat dementsprechend Anspruch auf Erstattung von 90% der Fixkosten in jeweiligem Monat. Wichtig ist dabei, dass der Umsatz eines Unternehmens 2020 mindestens mit 100% des Umsatzes 2019 gleich zieht.

Eine Hürde, die bis dato nicht klar war und erst im Antrag vollends dargelegt wird: Monatliche Umsatzschwankungen müssen coronabedingt sein. Das heißt: Hat der Salon auch in den Monaten im Lockdown Umsatz generiert, so kann dies nach Plausibilität begründet werden; beispielsweise mit der Führung eines Online-Shops in diesem Zeitraum. Des Weiteren muss man beim Antrag der Überbrückungshilfe III vorplanen. Das bedeutet, die Berechnung erfolgt bis Juni. Es fließen also die möglichen Umsätze für die kommenden Monate auch in die Antragstellung mit ein. Vor- und Nachteile von hohen Umsatz- oder eventuell erneuten Lockdown-Erwartungen sollten Friseure unbedingt zusammen mit dem Steuerberater abwägen. Denn rechnet man beispielsweise mit einem Lockdown im Mai, muss man die Angaben im Antrag so modellieren, dass man wieder Hilfen gestellt bekommt. Deswegen dauern diese Anträge so lange, weil man gut überlegte Angaben für jeden Monat machen muss. Bisher ist der Antrag zur Überbrückungshilfe III zwischendurch nicht änderbar, das wird voraussichtlich erst Mitte März möglich sein. Ganz am Ende des Jahres wird es einen Schlussbericht geben, wo Korrekturen in Bezug auf höhere oder niedrigere Einnahmen vorgenommen werden können.

Wie verhält sich die Antragstellung von Hilfsgeldern bei Soloselbstständigen?

Soloselbstständige haben letztlich die Wahl, ob sie Überbrückungshilfe III beantragen möchten oder die Neustarthilfe. Letztere ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von maximal 7.500 Euro. Er soll Betroffenen mit massiven Umsatzeinbrüchen im ersten Halbjahr 2021 helfen. Als Berechnungsgrundlage wird ein sechsmonatiger Referenzumsatz aus dem durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahr 2019 errechnet und anschließend halbiert. Das ist eine ziemlich komplizierte Rechnung. Mein Rat daher für alle Soloselbständigen, die hohe Fixkosten haben: Beantragt lieber gleich die Überbrückungshilfe III mithilfe eines Anwalts oder Steuerberaters. Natürlich könnten Betroffene als Soloselbständige den Antrag auch selbst stellen, das ist aber nicht wirklich ratsam. Die Kosten für den Steuerberater können auch in den Antrag aufgenommen werden und gehen in die 90% Erstattung der Fixkosten.