Das ändert sich auch für Friseure in 2020! Die wichtigsten neuen Gesetze von A-Z!

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Auf, liebe Friseure, in ein erfolgreiches neues Jahr!
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Auf, liebe Friseure, in ein erfolgreiches neues Jahr!

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Mann oh Mann! Schon wieder ein Jahr rum! Und mit dem neuen Jahr gibt es auch wieder jede Menge sinnvolle und weniger sinnvolle gesetzliche Änderungen, die es auch für Friseure ab dem 1. Januar 2020 zu berücksichtigen gilt. FMFM hat für euch die wichtigsten zusammengestellt.

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Arbeitslosenversicherungsbeitrag sinkt! Um Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entlasten, hat das Bundeskabinett beschlossen, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2020 um 0,1 Prozent von jetzt 2,5 % auf 2,4 Prozent zu senken. Diese Regelung ist allerdings befristet bis Ende 2022.

Beitragsbemessungsgrenzen steigen! Folgende Beitragsbemessungsgrenzen steigen am 1.1.2020: Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung: Auf jährlich 56.250 Euro (2019: 54.450 Euro). Renten- und Arbeitslosenversicherung West: Auf jährlich 82.800 Euro (2019: 80.400 Euro) Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost: Auf jährlich 77.400 Euro (2019: 73.800 Euro).

Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung Am 1.1.2020 tritt das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung in Kraft. Es gewährleistet Ausländern, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist (sog. Duldung), unter bestimmten Voraussetzungen und für einen bestimmten Zeitraum einen verlässlichen Aufenthaltsstatus durch eine langfristige Duldung, wenn sie eine Berufsausbildung absolvieren oder einer Beschäftigung nachgehen. Im Anschluss an eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Quelle: bmi.bund.de

Gesundheitsförderungbetrag steigt! Der steuerfreie Höchstbetrag für gesundheitsfördernde Maßnahmen für Mitarbeiter, beispielsweise bei Rückenschmerzen, Stress oder Übergewicht steigt in 2020 von bislang 500 Euro auf 600 Euro je Arbeitnehmer und Kalenderjahr.

Kassenbeleg für JEDEN Kunden Ebenfalls ab dem 1.1.2020 soll die sogenannte „Belegausgabepflicht“ gelten, die besagt, dass alle, die mit einem elektronischen Kassensystem arbeiten, dazu verpflichtet sind, jedem Kunden einen Beleg auszuhändigen. Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass der Bon jedoch nicht zwingend in Papierform erstellt werden muss, sondern auch virtuell, beispielsweise als E-Mail versendet werden kann. Seit dem 10.12.2019 steht dieses Vorhaben jedoch wieder in den Sternen, der Druck und die Kritik des Einzelhandels gegen diesen Beschluss war so heftig, dass Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier in Absprache mit Finanzminister Olaf Scholz ein Kippen der Bonpflicht innerhalb des neuen Kassengesetzes anstrebt…Es bleibt spannend. 

Kassensysteme umrüsten! Ab dem 1.1.2020 sollten alle elektronischen Kassensysteme so nachgerüstet werden, dass sie über eine zertifizierte manipulationssichere Technik verfügen, die ein Sicherheitsmodul, ein Speichermedium sowie eine einheitliche digitale Schnittstelle beinhaltet. Achtung! Solltet ihr mit einer älteren Kassensoftware arbeiten, bei der dieses Update nicht möglich ist, dürft ihr dieses nur noch bis zum 31.12.2022 anwenden.

Der Gesetzgeber verlangt außerdem ab dem 1.1.2020, dass ihr euer elektronisches Kassensystem eurer örtlichen Finanzbehörde meldet. Falls ihr nach diesem Datum ein neues System anwendet, habt ihr einen Monat ab der Inbetriebnahme des Systems Zeit, dieses fristgerecht anzumelden. Hoffen wir, dass mit dieser neuen Regelung tatsächlich weniger am Finanzamt vorbeigemauschelt wird…

(Friseur)-Meister wird zum „Bachelor Professional“ Um international anschlussfähig zu bleiben, dürfen sich ab Janaur 2020 Handwerksmeister/innen auch offiziell mit der Berufsbezeichnung „Bachelor Professional“ schmücken. Titel ohne Mittel!?

Mindestausbildungsvergütung tritt in Kraft! Azubis erhalten ab 2020 im ersten Lehrjahr eine monatliche Mindestvergütung über 515 Euro. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt die Mindestvergütung um 18 Prozent (608 Euro im Vergleich zum ersten Jahr) und um 35 Prozent im dritten Ausbildungsjahr (695 Euro im Vergleich zum ersten Jahr). Ob das neue Friseur-Azubis in Scharen motiviert, bleibt abzuwarten…

Mindestlohn steigt! Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Januar 2020 um 16 Cent auf 9,35 Euro brutto/Stunde. Liebe Friseure, aber bitte nicht übermütig werden…

Plastiktüten-Verbot Im November hat die Bundesregierung ein Verbot der Herausgabe von Plastiktüten in Geschäften auf den Weg gebracht, das sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten soll. Somit wird Händlern die Möglichkeit gegeben, ihren Restbestand an Plastiktüten noch aufzubrauchen.  Das Verbot betrifft in erster Linie leichte Kunststofftragetaschen. Ausgenommen sind sogenannte „Hemdchenbeutel“ für Obst und Gemüse sowie stabilere Tragetaschen ab einer Wandstärke von 50 Mikrometern.

Teilzeitausbildung Eine Teilzeitausbildung war bisher nur für leistungsstarke Auszubildende, Alleinerziehende oder solche, die ihre Angehörigen pflegen, zulässig. Ab dem 1.1.2020 soll dies auch für Geflüchtete, Lernbeeinträchtigte sowie für Menschen mit Behinderungen möglich sein. Der Ausbildungsbetrieb muss allerdings einer Teilzeitausbildung zustimmen.

Umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze steigt! Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze wird von 17.500 Euro auf 22.000 Euro Vorjahresumsatz angehoben, wenn der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr 50.000 Euro (wie bisher) nicht übersteigt. „Durch die Bezugnahme der Grenze auf das Vorjahr können Kleinunternehmen bereits dieses Jahr, also 2019, bis zu 22.000 Euro Einnahmen erzielen, ohne ihren Status als Kleinunternehmer zu verlieren“, berichtet der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg. Die Anhebung der Kleinunternehmergrenze ist Teil des dritten Bürokratieentastungsgesetzes. Der ZDH hatte sich im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens deutlich dagegen ausgesprochen. Der Verband kritisiert unter anderem den unfairen Wettbewerb „zulasten der etablierten Betriebe“. Quelle: handwerksblatt.de

Umsatzsteuervoranmeldung nur noch viermal im Jahr Existenzgründer, deren Umsatzsteuer voraussichtlich 7.500 Euro nicht übersteigt, müssen ihre Umsatzsteuervoranmeldung künftig nur noch einmal pro Quartal statt monatlich vornehmen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hatte sich im Gesetzgebungsverfahren gegen diese Regelung ausgesprochen: „Existenzgründer müssen dadurch länger auf die Erstattung ihrer Vorsteuerbeträge warten.“ Diese Neuerung gilt zunächst für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026. Quelle: handwerksblatt.de

Verpflegungspauschale steigt Ab 2020 steigt die Verpflegungspauschale für alle Berufs­tätigen, die mehr als acht Stunden beruflich auswärts tätig sind, von zwölf auf 14 Euro. Bei mindestens 24 Stunden Abwesenheit steigt der Betrag auf 28 Euro. Für den An- und Abreisetag bei mehr­tägigen Reisen gibt es 14 Euro statt bisher 12 Euro.