Eilt!! HEUTE noch Antrag zur Stundung der Sozialversicherungsbeiträge stellen!!!

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Wie der Zentralverband Friseurhandwerk heute in einem Rundschreiben an seine Mitglieder mitteilt, hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen in einem neuen Rundschreiben die Möglichkeiten zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen modifiziert.

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Damit der Beitrag für den Monat März nicht eingezogen wird, muss der Antrag HEUTE (26.03.2020) noch an die Krankenkassen gerichtet werden. Ein Musterformular, das der ZV zur Verfügung gestellt hat, findet ihr hier zum Download.

Damit den Betrieben der Beitrag für den Monat März nicht eingezogen wird, muss der Antrag HEUTE an alle Krankenkassen gerichtet werden, bei denen die Mitarbeiter versichert sind. Sind Beschäftigte bei verschiedenen Krankenkassen versichert, muss der Stundungsantrag bei jeder Krankenkasse separat gestellt werden. Gerne können Sie dazu das beigefügte Musterschreiben verwenden. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass der Antrag auf eine Stundung von Unfallversicherungsbeiträgen an die jeweilige Berufsgenossenschaft zu stellen ist.

Quelle: Zentralverband Friseurhandwerk