Ukrainische Flüchtlinge im Salon beschäftigen?!

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Seit dem 24. Februar hält die Welt den Atem an! Denn der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat in Europa die größte humanitäre Krise seit Ende des Zweiten Weltkriegs ausgelöst. Millionen Menschen sind vor den Gräueltaten Putins auf der Flucht. Bis zum 24. März 2022 wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der Mediendienstes rund 246.000 Einreisen von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine nach Deutschland dokumentiert. Darunter auch viele Friseur*innen, die auf eine Anstellung hoffen. Unsere Kolleginnen vom imsalon.de haben hier bereits ihre Jobplattform Jokira zur Verfügung gestellt, wo sich Salonunternehmen kostenlos als potenzielle Arbeitgeber*innen listen lassen können. Wir haben bei unseren Artists nachgefragt, wie sie mit dem Thema „Ukrainische Flüchtlinge im Salon beschäftigen“ umgehen.

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Vincenza Gentile: Ich würde das auch gerne machen und strecke gerade meine Fühler aus, um herauszufinden, ob unter den Kriegsflüchtlingen, die bei uns angekommen sind, tatsächlich Friseure sind. Ich habe dennoch gemischte Gefühle, weil ich das schon einmal gemacht habe mit einem jungen Mädchen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Sie hat sehr schnell Deutsch gelernt und war top, aber ehrlich gesagt, war der bürokratische Aufwand bezüglich Arbeitserlaubnis etc. eine Katastrophe. Wenn die Regierung bzw. die zugehörigen Ämter das ganze unbürokratischer und leichter gestalten, dann spricht überhaupt nichts dagegen. Man kommt halt schnell in Teufelsküche – und Augen auf! Es waren damals auch viele gefälschte Dokumente unterwegs.

Sakine Diler: Ich bin mit einem ukrainischen Flüchtling im Kontakt, aber ein guter Freund von mir, der Anwalt ist, macht sich gerade schlau für mich und schaut nach einer guten Lösung.

Freddy Serdal Aslar Ich habe mich registrieren lassen. Wenn jemand kommt, dann stehen meine Türen offen. Wie es dann weitergeht, werde ich sehen. Für mich war es wichtig, überhaupt zu handeln.

Sascha Grießhammer: Also, ich habe eine Ukrainerin eingestellt. Sie hat schon einen festen Wohnort, und wir warten auf die Arbeitserlaubnis! Sollte laut Landratsamt bald da sein! Alle weiteren Hürden lassen wir auf uns zukommen! Wichtig ist, ihr die Möglichkeit zum Arbeiten zu geben!

Canan Celik: Ich habe eine junge Frau in mein Team aufgenommen. Sie kam mit ihrer Tochter vor zwei Wochen und die Dame, die sie aufgenommen hat, hat mich gefragt, ob wir ihr eine Möglichkeit bieten können. Seit einer Woche ist sie in unserem Team. Wir möchten ihr helfen, eine Existenz aufzubauen und Deutsch zu lernen. Sie besucht 3 Tage die Woche einen Deutschkurs. Wir tun, was können.

 

Bitte beachten, wenn ihr ukrainische Flüchtlinge einstellen wollt:

  • Ukrainische Flüchtlinge haben direkten Zugang zum deutschen Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Bereits Anfang März hatte die Europäische Union die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie aktiviert. Heißt, dass EU-Mitgliedsstaaten Flüchtlingen sofortigen humanitären Schutz für zunächst ein Jahr, verlängerbar auf bis zu maximal 3 Jahren gewähren können.  
  • Flüchtlinge aus der Ukraine sind quasi den EU-Bürgern gleichgestellt und können grundsätzlich beschäftigt werden. Voraussetzung ist allerdings eine Statusbestätigung als Geflüchtete*r durch die jeweilige Auslandsbehörde vor Ort. Arbeitgeber*innen wenden sich dafür am besten an die örtliche Arbeitsagentur. Ein gesicherter Anstellungsvertrag ist dann bis 12 Monate möglich mit Aussicht auf Verlängerung.  
  • Ukrainische Mitarbeiter*innen müssen entsprechend vergleichbaren deutschen Mitarbeitenden entlohnt werden.  
  • Vorsicht bei Asylanträgen! Ukranische Staatsangehörige, die sich in Deutschland befinden, könnten grundsätzlich auch einen Asylantrag stellen. Hier wäre allerdings der Arbeitsmarktzugang in den ersten drei Monaten in Deutschland (wenn sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen: 9 Monate nach Stellung des Asylantrags) beschränkt und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) würde im Rahmen des regulären Asylverfahren eine Einzelfallprüfung vornehmen und klären, ob die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung vorliegen. Zuschüsse Aufgrund des Rechtsstatus greifen auch die Hilfen aus dem SGB III, also zum Beispiel Eingliederungszuschüsse und Gelder zur Ausbildungsförderung. Ansprechpartner ist, wie in solchen Fällen auch, die Arbeitsagentur vor Ort.

Quelle: Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks

Nützliche Links

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) stellt einen ausführlichen FAQ-Leitfaden zu aufenthaltsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen in der aktuellen Situation zur Verfügung: arbeitgeber.de/krieg-in-der-ukraine-faq-der-bda-zu-aktuellen-themen/.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein FAQ für Geflüchtete aus der Ukraine erstellt: https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/ukraine.html

Hier könnt ihr euch kostenlos registrieren, wenn ihr Mitarbeiter*innen aus der Ukraine einstellen möchtet: https://jokira.de/jobs/?textSearch=ukraine&location=&radius=3