Vorerst keine bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütung, aber…

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Brisantes Streitthema zwischen dem Friseurhandwerk und seinen Verhandlungspartnern ist nach wie vor die Schaffung eines länderübergreifenden Mindest-Ausbildungsvergütungs-Rahmentarifvertrags.

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Bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütung – Status quo: Es konnte bislang keine bundesweite Regelung eines länderübergreifenden Mindest-Ausbildungsvergütungs-Rahmentarifvertrags erzielt werden, es ist aber gelungen, nach Niederlegung der Blockadehaltung durch Ver.di, eine ganze Reihe neuer Abschlüsse von Ausbildungsvergütungstarifverträgen in Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen sowie weitergehende Verhandlungsinitiativen und Tarifabschlüsse auf Landesebene zu erreichen.

Was wird vom Friseurhandwerk gefordert? Einhelliger Konsens ist, dass ein länderübergreifender Mindest-Ausbildungsvergütungs-Rahmentarifvertrag der allgemeinen Nachwuchsgewinnung dient und vor allem zu einem positiven Image der Branche in den Medien verhilft.

Mit wem diskutiert der ZV/LIV hier? Mit Sozialpartner Ver.di.

Worin liegen die Probleme? Ein länderübergreifender Mindest-Ausbildungsvergütungs-Rahmentarifvertrag war aufgrund von, für ertragsschwächere Verbandsgebiete, überzogenen Forderungen des Sozialpartners Ver.di bisher nicht möglich.

Wer hat die Entscheidungsbefugnis? Die Tarifzuständigkeit und -hoheit liegt im Sinne der Handwerksordnung (HwO) bei den Landesverbänden.

Wie realistisch ist die Perspektive auf eine baldige Einigung? Gegenwärtig engagiert sich der ZV gegen die im Koalitionsvertrag beschlossene Mindestausbildungsvergütung. Wenn überhaupt, sind nur Branchenlösungen akzeptabel, die einem Absinken der Ausbildungsbereitschaft entgegenwirken würden.