Aufatmen: Neuigkeiten zum Corona-Arbeitsschutz

max-van-den-oetelaar-buymYm3RQ3U-unsplash
Foto: Max van den Oetelaar/Unsplash
6. März 2023In Corona-KriseVon Simone Frieb
Aufatmen in der Friseurbranche!
Foto: Max van den Oetelaar/Unsplash
Aufatmen in der Friseurbranche!
6. März 2023In Corona-KriseVon Simone Frieb

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Laut ZV-Nachricht wird die Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig aufgehoben. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat am 19. Januar 2023 angekündigt, dass die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die aktuell bis zum 7. April 2023 befristet ist, bereits zum 2. Februar 2023 aufgehoben werden soll.

Anzeige

Anzeige

Zur Abänderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung soll eine entsprechende Aufhebungsverordnung erlassen werden. Damit werden ab Anfang Februar 2023 die branchenübergreifenden Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz außer Kraft treten. Damit entfällt auch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und die „Empfehlung“ zum Tragen einer FFP2-Maske. Der ZV empfiehlt jedoch, unabhängig von der gesetzlichen Lage, weiterhin, insofern die konkrete Situation vor Ort Anlass dazu gebietet, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen weiterhin zu ergreifen.

6. März 2023In Corona-KriseVon Simone Frieb