Natürlich bin auch ich der Meinung, dass manche Anordnungen der BGW für die Ausübung unserer Tätigkeiten keinen Sinn machen und widersprüchlich sind. Zum Beispiel ist mir die Anweisung, zwingend vor jeder Behandlung die Haare zu waschen, ziemlich unklar. Aus hygienischer Sicht waschen wir natürlich immer die Haare vor dem Haarschnitt. Bei Farbbehandlungen gab es allerdings von der BGW seit jeher die Anweisung, die Haare aus Gründen des Hautschutzes vor dem Färben nicht zu waschen, da sonst der Säureschutzmantel der Kopfhaut zerstört würde. Jetzt soll diese Anweisung nicht mehr gelten!!??
Noch so ein Fall: Masken würden erst bei 60-80 Grad keimfrei, heißt es. Angenommen, das Virus säße am Haar, müssten wir folglich die Kundin bei der Haarwäsche verbrühen, richtig? Wenn man nicht weiß, woher der Kunde gerade kommt und deswegen gewaschen werden soll, müssten theoretisch auch alle Mitarbeiter früher im Betrieb erscheinen, um sich dort die Haare zu waschen. Konsequent durchdacht dürften sie dann auch nicht mehr den Salon verlassen, um z.B. in die Pause zu gehen oder sich eine Brotzeit zu holen. Denn sonst müssten sie sich bei Rückkehr erneut die Haare waschen, da man nicht weiß, wo sie waren und mit wem sie zusammenkamen... Nach Rücksprache mit dem leitenden Arzt der Corona-Abteilung unseres Krankenhauses und dem Hygienearzt der Uniklinik Erlangen gibt es für Ärzte, die Coronatests durchführen, keine Anweisung und Verpflichtung eine Haube zu tragen, da keine Gefahr gesehen wird, dass das Virus sich am Haar festsetzen könnte. Da passt für mich vieles nicht zusammen.